Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
5. Februar 2025vonRA Dr. Dietlind Hügel

Gebrauchsrecht … ersitzen … verbüchern … etc

Seit 1987 durchgehend bis Ende 2021 wurden Parterreräumlichkeiten in einem fremden Gebäude zur Lagerung diverser Fahrnisse (Gerätschaften, Möbel, Blumen) genutzt – ohne dass der Eigentümer widersprach. Ende 2021 wurde die Tür zum Parterre versperrt, sodass diese Räume nicht mehr zugänglich waren.
Der Kläger machte ein Recht des Gehens über die Grundstücke des Beklagten in einem bestimmten Verlauf und der Parterrenutzung geltend, verlangte weiters die Einwilligung des Beklagten zur grundbücherlichen Einverleibung dieser Rechte, die Zugänglichmachung der Parterreräumlichkeiten und die Unterlassung, seinen Zugang zu diesem Gebäude einzuschränken oder zu hindern.

Das Höchstgericht (1 Ob 108/24z) gab dem Kläger im Wesentlichen Recht.
Die Ersitzung einer Dienstbarkeit erfordere die erkennbare – während der Ersitzungszeit im Wesentlichen gleichbleibende – Rechtsausübung zu bestimmten Zwecken und im bestimmten Umfang. Auf die positive Kenntnis des Eigentümers der belasteten Sache komme es dagegen nicht an.
Die während der Ersitzungszeit ausgeübte Nutzung dürfe nicht bloß eine bestimmte Person begünstigen, sondern müsse auch zum Vorteil der herrschenden Liegenschaft gereichen (was der Kläger nachzuweisen habe). Bei der Beurteilung der liegenschaftsbezogenen Utilitätserwägungen sei kein strenger Maßstab anzuwenden.

Es kommt somit auf die Einzelheiten an – rechtzeitige Rechtsberatung hilft sowohl Rechte zu erwerben als auch fremde Rechte an eigener Sache zu verhindern 🙂

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
iMessage von Mitarbeitern besser nicht ignorierenE-Mail-Spoofing -> Haftung
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}