Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
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14. Juli 2025vonRA Dr. Dietlind Hügel

Vorsicht vor Verwendung fremder Lichtbilder im Internet!

Gegenständlich hatte der Beklagte, ein niederländischer Einzelunternehmer, auf seiner Website (mit niederländischer Top-Level-Domain .nl und in niederländischer Sprache) ein Lichtbild ohne Zustimmung des Herstellers verwendet.
Er wurde auf Unterlassung – Lichtbilder des Herstellers ohne Werknutzungsbewilligung auf seiner Website der Öffentlichkeit in Österreich zur Verfügung zu stellen oder auf andere Art zu veröffentlichen – sowie angemessenes Entgelt und pauschalierten Schadenersatz geklagt.
Die beiden Vorinstanzen wiesen die Klage ab.

Das Höchstgericht (4 Ob 132/24a) gab dem Unterlassungsbegehren statt, verwies die Rechtssache im Übrigen zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.

Alle drei Gerichte waren sich einig, dass das angerufene österreichische Gericht zuständig war und dass nach dem sogenannten urheberrechtlichen Schutzlandprinzip das österreichische Urheberrechtsgesetz als Recht des Staates anzuwenden ist, für den der Kläger Schutz beansprucht.
Die dritte relevante Rechtsfrage – ob ohne wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug eine österreichische Urheberrechtsverletzung gegeben sei, hat das Höchstgericht bejaht:
Wer in Österreich unbefugt Lichtbilder in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedere, verstoße gegen das Zurverfügungstellungsrecht des Lichtbildherstellers.
Die bloße Abrufbarkeit einer Website begründe bereits eine solche Urheberrechtsverletzung. Dass der Beklagte seit Gründung seines Unternehmens im Jahr 2006 keine Waren nach Österreich verkauft habe und nicht festgestellt werden konnte, ob und inwieweit die Website in Österreich aufgerufen wurde oder werde, sei irrelevant.

Rechtzeitige Rechtsberatung vor Verwendung fremder Lichtbilder hilft 🙂

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

Ebenfalls zu diesem Thema -> Unser Beitrag vom 20.05.2024: https://rechtsanwalt-huegel.at/nutzung-fremder-lichtbilder-urheberrecht/

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