Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
14. September 2022vonRA Dr. Dietlind Hügel

Sturz im Supermarkt

Betreiber haften für die fahrlässige Schaffung von leicht vermeidbaren, ungesicherten Gefahrenquellen – etwa, dass bei Reparaturarbeiten am Kühlregal eine Blechabdeckung auf dem glatten Fliesenboden abgelegt wird.

Wenn dann eine Kundin direkt auf das Regal zugeht – ohne auf den Boden zu sehen, auf das nicht bemerkte Blechstück tritt, damit ausrutscht und sich verletzt, haftete der Betreiber eines Lebensmittelsupermarkts in einem aktuellen Fall zu zwei Dritteln. Bei entsprechender Aufmerksamkeit wäre es nicht zum Unfall gekommen. Wegen ihrer eigenen Unachtsamkeit musste sich die Kundin ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen.

Dass die Reparaturarbeiten von einem betriebsfremden Handwerker durchgeführt wurden, spielte keine Rolle.

Wesentlich ist, ob eine Gefahr für einen sorgfältigen Menschen erkennbar war und welche Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr möglich und zumutbar sind. Dass Kunden, die ein Geschäft zum Einkaufen betreten, ihre Blicke vornehmlich auf die Verkaufsregale richten werden, entspreche der Lebenserfahrung. Absperrungen oder Warnschilder seien rechtlich irrelevant, wenn eine leicht vermeidbare Gefahrenquelle unnötig fahrlässig geschaffen werde.

Alle Details erklärt Ihnen gern

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Mitverschulden wegen Provokation -> wann und mit welchen Auswirkungen?Erbrecht bei Lebensgemeinschaft -> Erbt die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte?...
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}