Have any questions?
+44 1234 567 890
14.06.2021 20:45
von Dr. Dietlind Hügel
GLEICHES ENTGELT
AUCH FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT:
In den EU-Mitgliedstaaten gilt der Grundsatz, dass Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen. Aktuell wurde festgestellt, dass die Arbeit von Frauen in Ladengeschäften und jene von Männern in Vertriebszentren desselben Arbeitgebers gleichwertig sein kann, selbst wenn sie in verschiedenen Betrieben erfolgt. Ob die Arbeit im Anlassfall gleichwertig ist, muss nun das nationale Gericht prüfen.
Festgehalten wurde zudem, dass in der EU die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen ist.
Alle Details:
RA DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101