12. Mai 2021vonRA Dr. Dietlind Hügel
FORMERFORDERNISSE TESTAMENT
Für Testamente gelten sehr strenge Formerfordernisse.
Diese sind bei den einzelnen Testamentsarten verschieden.
Beim fremdhändigen Testament etwa liegt die notwendige äußere Urkundeneinheit nur vor, wenn die einzelnen Bestandteile der Urkunde (die losen Blätter) so fest miteinander verbunden werden, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann, wie zB beim Binden, Kleben oder Nähen der Urkundenteile. Diese Urkundeneinheit muss während des Testiervorgangs – „uno actu“ mit diesem – hergestellt werden. Dafür gelten strenge Anforderungen. Allerdings wurde aktuell ausdrücklich festgestellt, dass der Erblasser bei der Herstellung der äußeren Urkundeneinheit nicht zwingend zugegen sein muss.
Selbstverständlich haben sämtliche in meiner Kanzlei errichteten Testamente schon bisher diese und alle anderen Vorgaben stets erfüllt!
Alles zur Gültigkeit von Testamenten erfahren Sie bei
RA DR. DIETLIND HÜGEL, Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101