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Wann ruht der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten?
Wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte eine Lebensgemeinschaft eingeht, ruht sein Unterhaltsanspruch für die Dauer der Lebensgemeinschaft.
Eine allgemein gültige gesetzliche Definition gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung wird unter einer Lebensgemeinschaft ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis verstanden, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist. Es muss sich um eine aus einer seelischen Gemeinschaft und dem Zusammengehörigkeitsgefühl heraus entstandene Bindung handeln. Neben der Eheähnlichkeit kommt es auch auf eine gewisse Dauer an, auf welche eine Lebensgemeinschaft eingerichtet ist. Das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft ist relevant, wobei im Sinn eines beweglichen Systems nicht stets alle drei Merkmale vorhanden sein müssen.
Ob tatsächlich eine unterhaltsschädliche Lebensgemeinschaft vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
Lassen Sie sich professionell beraten.
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101