Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
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14. August 2020vonRA Dr. Dietlind Hügel

Lichtbilder ohne Zustimmung des Berechtigten zu verwenden, kann teuer werden

Auch in privaten Facebook-Gruppen dürfen fremde Fotos ohne Zustimmung des Berechtigten nicht ohne Weiteres hochgeladen werden.

Die Rechtslage ist komplex.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, droht eine Klage auf Unterlassung samt angemessenem Entgelt und Schadenersatz.

Professionelle Beratung hilft.

Für Details wenden Sie sich an

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

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Ehegattenunterhalt nach Scheidung ruht für die Dauer einer Lebensgemeinsch...Beleidigende Mails -> Wie den Inhaber eines E-Mail-Accounts ermitteln?
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