Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
7. August 2020vonRA Dr. Dietlind Hügel

Wann ruht der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten?

Wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte eine Lebensgemeinschaft eingeht, ruht sein Unterhaltsanspruch für die Dauer der Lebensgemeinschaft.

Eine allgemein gültige gesetzliche Definition gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung wird unter einer Lebensgemeinschaft ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis verstanden, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist. Es muss sich um eine aus einer seelischen Gemeinschaft und dem Zusammengehörigkeitsgefühl heraus entstandene Bindung handeln. Neben der Eheähnlichkeit kommt es auch auf eine gewisse Dauer an, auf welche eine Lebensgemeinschaft eingerichtet ist. Das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft ist relevant, wobei im Sinn eines beweglichen Systems nicht stets alle drei Merkmale vorhanden sein müssen.

Ob tatsächlich eine unterhaltsschädliche Lebensgemeinschaft vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Lassen Sie sich professionell beraten.

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Atemalkoholtest -> Achtung Alkomat!Foto in Facebook-Gruppe nicht ohne Zustimmung des Berechtigten hochladen!
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}