Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
15. April 2020vonRA Dr. Dietlind Hügel

GPS-Ortungssystem im Dienstauto?

Wenn dadurch rund um die Uhr GPS-Daten übertragen werden können und der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat verwenden darf, berührt diese technische Maßnahme die Menschenwürde, weil damit auch die Privatsphäre kontrolliert werden kann.

Eine solche Kontrollmaßnahme ist nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung (wenn es einen Betriebsrat gibt) oder der einzelvertraglichen Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. Andernfalls handelt es sich um eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre, was zu einem immateriellen Schadenersatzanspruch führt.

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH einem Arbeitnehmer ca. 400 Euro monatlich zugesprochen.

Näheres dazu bei

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Wem gehört das Trinkgeld? -> Was Dienstnehmer und Dienstgeber wissen müss...Online-Marktplatz -> Welche Basisinformationen Betreiber zur Verfügung stellen...
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}