Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
16. Mai 2022vonRA Dr. Dietlind Hügel

ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT – WANN UND WIEVIEL?

Käufer einer Sache und Besteller eines Werks können ihre Gegenleistung so lange hinausschieben, bis der andere Teil seinen Verpflichtungen voll entsprochen hat. Durch dieses Zurückbehaltungsrecht soll der Vertragsgegner zur Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten angehalten werden.

Selbst bei geringfügigen Mängeln besteht ein derartiges Leistungsverweigerungsrecht bis zur Grenze der Schikane. Letztere wird dann angenommen, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund bildet oder ein ganz krasses Missverhältnis zwischen dem noch offenen Kaufpreis bzw. Werklohn und dem Verbesserungsaufwand besteht. Eine fixe Prozentsatzgrenze gibt es nicht. Und auch die Wichtigkeit der Behebung des Mangels für den Käufer/Besteller ist zu berücksichtigen.

In einem konkreten Fall wurde den Käufern einer Eigentumswohnung ein Zurückbehaltungsrecht für rund Euro 20.000 allein wegen andauernden Mängeln an allgemeinen Teilen des Hauses (Außenfassade, Außenanlagen und Grünflächen) zuerkannt, deren Behebungskosten insgesamt gut Euro 30.000 betrugen, wovon knapp Euro 560 auf die Anteile dieser Käufer entfielen.

Alles dazu erfahren Sie bei

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL
Nüziders (Vorarlberg)
Telefon 05552/62101
© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Ostern MMXXII: Glückliche Ostern wünscht RA Dr. Dietlind HügelPfingsten MMXXII: Frohe Pfingsten wünscht RA Dr. Dietlind Hügel
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}