Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
17. Oktober 2024vonRA Dr. Dietlind Hügel

Schenkungswiderruf bei Scheidung-> wann und wie lange möglich?

Im Dezember 1976 errichteten der Rechtsvorgänger der klagenden Verlassenschaft und die Beklagte im Hinblick auf ihre bevorstehende Eheschließung einen Notariatsakt – Übergabsvertrag und Erbvertrag mit Testament. Dadurch erwarb die Beklagte von ihrem späteren Mann den Hälfteanteil einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft, auf welcher auch ein Wohnhaus errichtet wurde (die spätere Ehewohnung). Im Vertrag wurde die spätere Eheschließung ausdrücklich als Bedingung für die Übereignung des Hälfteanteils vereinbart. Betreffend die Ehewohnung übernahm die Beklagte bestimmte finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen, brachte auch gewisse finanzielle Mittel und ihre persönliche Arbeitskraft ein. Die gegenständlich relevante Liegenschaftsübertragung erfolgte unentgeltlich.

Im Juni 1978 wurde geheiratet, im November 2017 kam es zur Scheidung aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden.

Seit April 2019 wurde hinsichtlich Rückübertragung des Hälfteanteils bzw. Ersatz des Interesses prozessiert. Die beiden Unterinstanzen kamen zu unterschiedlichen Entscheidungen.

Schließlich stellte der OGH (3 Ob 234/23t) klar, dass die Beklagte den Hälfteanteil herausgeben muss, ihr Argument der Verjährung nicht überzeugte und sie auch keinen Ausgleich für die Rückstellung des Hälfteanteils erhält.

Zur Begründung führte das Höchstgericht insbesondere aus:
Wenn die Schenkung einen ehepaktähnlichen Zweck verfolgte, gelte für die Rückforderung des schuldlosen oder gleichschuldigen Ehegatten nach einer Ehescheidung die Regelung zum Widerruf der Ehepakte analog. Damit sei die Verjährungsfrist von 30 Jahren anzuwenden, die mit der objektiven Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts zu laufen beginne. Wesentlich ist, dass die Schenkung unter der Voraussetzung gemacht wurde, die Ehe werde Bestand haben; eine entsprechende Motivation werde man insbesondere dann annehmen können, wenn die Schenkung einen bestimmten Einfluss auf die Güterverteilung gehabt habe.

🙂 Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung rentiert sich und verhindert Nachteile, die manchmal erst Jahrzehnte später evident werden 🙂

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Besitzstörung -> unlauteres Abmahnwesen -> Quota-litis-Verbot: Was Sie wissen...Heute vor 30 Jahren :) promoviert an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät...
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}