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von

Schadenersatzansprüche Dritter (etwa von Wohnungsnachbarn) wegen Wasserschäden durch Umbauarbeiten ...

... muss die Privathaftpflichtversicherung decken.

Das hat der OGH in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung festgestellt.

In diesem Fall beauftragte ein Wohnungsmieter eine Baufirma mit Umbauarbeiten in der Küche.

Dabei wurde ein Heizungsrohr beschädigt. Das in der Folge aus der Heizungsanlage ausgetretene Wasser verursachte einen erheblichen Wasserschaden in der darunter gelegenen Tierarztpraxis.

Der geschädigte Tierarzt erhob Schadenersatzforderungen gegen den Wohnungsmieter. Dessen Privathaftpflichtversicherung lehnte zunächst die Deckung ab.

Das Höchstgericht stellte aber fest, dass konkret ein typisches Risiko eines Wohnungsinhabers (der für einen solchen Schaden allein haftbar gemacht werden kann) vorliegt und hat daher Versicherungsschutz zuerkannt.

Gern informiere ich Sie über die Details.

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

 

 

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