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Vorsorgevollmacht
Wer trifft die erforderlichen Entscheidungen, wenn jemand selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?
Will man selbst bestimmen, welche Personen was in diesem Fall machen dürfen und sollen, muss man eine Vorsorgevollmacht errichten, solange man noch voll entscheidungsfähig ist.
Den Wirkungsbereich einer Vorsorgevollmacht kann man selbst festlegen: So kann sie für einzelne Rechtsgeschäfte (zB Liegenschaftsverkauf) oder verschiedene Arten von Angelegenheiten (zB Vermögensverwaltung) gelten.
Wirksam wird die Vorsorgevollmacht erst, wenn der sogenannte Vorsorgefall erwiesenermaßen (ärztliches Zeugnis!) eingetreten und registriert worden ist.
Ausführliche Information und Beratung dazu bei:
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101