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17.01.2024 19:50
von Dr. Dietlind Hügel
Rückforderung Nichtschuld
In manchen Fällen kann eine bereits erfolgte Zahlung zurückgefordert werden.
So etwa, wenn man irrtümlich eine Nichtschuld bezahlt hat.
Voraussetzung für einen solchen Kondiktionsanspruch ist, dass eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung vorliegt, die man rückgängig machen kann.
Ob der Zuwendende seinen Irrtum verschuldet hat, ist bedeutungslos.
Wer in welchen Fällen von wem und wie lange erfolgversprechend bereits Geleistetes rückfordern kann, muss jeweils im Einzelfall exakt geprüft werden – je rascher umso besser.
Gern berate und vertrete ich Sie auch in Sachen Rückforderungen.
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101