Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Have any Questions? +01 123 444 555
DE

von

KÜNDIGUNG WEGEN TESTVERWEIGERUNG

kann nach einer aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidung zulässig sein. 

Ein seit über zehn Jahren in einem Alten- und Pflegeheim beschäftigter Diplomkrankenpfleger verweigerte beharrlich die von seinem Dienstgeber einmal wöchentlich – unabhängig von Krankheitssymptomen – angeordneten Antigen-Tests oder molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2. Er erachtete das Testen asymptomatischer Personen als nicht zielführend und befürchtete durch falsch positive Tests eine Ausdünnung des Personalstands. Er erklärte sich zum Tragen einer FFP2-Maske bereit. Der Dienstgeber war aufgrund der geltenden COVID-Verordnung verpflichtet, Mitarbeitern ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (oder einer der in der Verordnung vorgesehenen, konkret aber nicht gegebenen Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren, und kündigte den Diplomkrankenpfleger. 

Aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht leitete das Höchstgericht eine Mitwirkungspflicht des Dienstnehmers ab und sah auch keinen (unverhältnismäßigen) Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte. Die Kündigung war zulässig. 

Alles dazu erläutert Ihnen gern

Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
Nüziders (Vorarlberg)
Telefon 05552/62101

Zurück

Copyright 2024. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close