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FESTSTELLUNGSKLAGE - WANN UND WOZU?

Wenn nicht alle Haftungsfolgen/Schäden zum Zeitpunkt der Klagseinbringung endgültig festgestellt werden können, ist an eine Feststellungsklage zu denken. Im Erfolgsfall wird dadurch die Verjährung künftiger Schadenersatzansprüche unterbrochen.

Wann diese Verjährungsunterbrechung endet, wurde aktuell höchstgerichtlich geklärt: Erst mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils – und nicht schon mit dessen Zustellung – beginnt die Verjährungsfrist dieser künftigen Ansprüche zu laufen. Das ist deshalb wesentlich, weil zwischen Zustellung und Rechtskraft des Urteils durchaus so lange Zeiträume liegen können, dass die künftigen Ansprüche in manchen Fällen schon verjährt wären, bevor das Feststellungsurteil rechtskräftig wird.

Praktische Bedeutung hat eine Feststellungsklage etwa bei Unfallfolgen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch bei Vermögensschäden.

Informieren Sie sich ausführlich bei

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL
Nüziders (Vorarlberg)
Telefon 05552/62101
 

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