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12.02.2021 17:36
von Dr. Dietlind Hügel
Rechtliche Abhilfe gegen Beleidigung im Internet
Wer sich durch Inhalte, die auf einer Website veröffentlicht wurden, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann auf Richtigstellung bzw. Unterlassung, Entfernung und gegebenenfalls auch Schadenersatz klagen.
Möchte man einen Gesamtschaden geltend machen, muss an jenem Ort geklagt werden, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkte.
Das gilt innerhalb der Europäischen Union.
Mehr dazu bei
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101