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Auskunft über Datenempfänger
In allen EU-Mitgliedstaaten haben natürliche Personen das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Nach wie vor sind Detailfragen zur Datenschutz-Grundverordnung auslegungsbedürftig.
Nun hat der Europäische Gerichtshof in einem ganz aktuellen Urteil gegen die Österreichische Post AG festgestellt, dass der Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet ist, die Identität der Datenempfänger mitzuteilen; die Angabe lediglich von Kategorien der betreffenden Empfänger sei nur dann ausreichend, wenn die Identifizierung der Empfänger nicht möglich sei oder der Verantwortliche nachweist, dass die Auskunftsanträge der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder exzessiv seien.
Mehr dazu erfahren Sie bei
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101