Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
11. September 2023vonRA Dr. Dietlind Hügel

Dienstbarkeit der Nichtverbauung/Bauverbot -> Freiheitsersitzung

In einem konkreten Fall wurde 1960 ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft abgeschlossen – mit einer Verpflichtung der Käufer, das Vertragsobjekt als Lagerplatz in Benützung zu nehmen und niemals in Bauplätze umzuwandeln. Die weiters vereinbarte Dienstbarkeit der Nichtverbauung wurde im Grundbuch eingetragen. Ab dem Jahr 1962 wurden auf dieser Liegenschaft mehrere Bauten errichtet – nämlich ein Lagerraum und ein Lagerschuppen – sowie eine Einfriedung, 1969 dann eine Abstellhalle; ebenfalls 1969 wurden die Lagerräume erweitert, 1976 wurde auf der Liegenschaft eine gewerbebehördlich genehmigte Betonmischanlage erbaut und die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme für deren Betrieb erteilt. Weiters befinden sich auf der Liegenschaft noch eine Lagerhalle samt Kranbahn und ein kleines Nebengebäude. Ab den 1960er-Jahren und jedenfalls bis in die 1990er-Jahre wurden auf der Liegenschaft auch Betonteile und Transportbeton produziert.

2020 klagte die Klägerin (als Rechtsnachfolgerin der Käufer) den Rechtsnachfolger des Verkäufers auf Feststellung, dass bei ihrer Liegenschaft keine Dienstbarkeit der Nichtverbauung bestehe, sowie auf Einwilligung in die grundbücherliche Löschung der Dienstbarkeit.

Sie bekam Recht, eine Freiheitsersitzung wurde angenommen: Durch den Nichtgebrauch verjährt das Recht der Dienstbarkeit, wenn sich der verpflichtete Teil ihrer Ausübung widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre sein Recht nicht geltend macht.

Jede wie auch immer geartete Bebauung eines Grundstücks entgegen einem bestehenden Bauverbot bedeute eine ungeteilte Widersetzung der Dienstbarkeit und müsse der aus der Dienstbarkeit Berechtigte dagegen gerichtlich vorgehen, wenn er die Dienstbarkeit nicht nach drei Jahren verlieren möchte. Bereits mit der Errichtung des Lagerraumes und des Lagerschuppen 1962 sei der Nichtbebauungsverpflichtung zuwidergehandelt worden.

In solchen Fällen daher rechtzeitig handeln!

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Vorsorgevollmacht – Vernünftig vorausschauend vorsorgenInkassobüros -> was sie nicht dürfen: Die rechtlich zulässigen Möglichkeiten...
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}