Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Team
  • Spektrum
  • Downloads
  • Menü Menü
30. März 2022vonRA Dr. Dietlind Hügel

FESTSTELLUNGSKLAGE – WANN UND WOZU?

Wenn nicht alle Haftungsfolgen/Schäden zum Zeitpunkt der Klagseinbringung endgültig festgestellt werden können, ist an eine Feststellungsklage zu denken. Im Erfolgsfall wird dadurch die Verjährung künftiger Schadenersatzansprüche unterbrochen.

Wann diese Verjährungsunterbrechung endet, wurde aktuell höchstgerichtlich geklärt: Erst mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils – und nicht schon mit dessen Zustellung – beginnt die Verjährungsfrist dieser künftigen Ansprüche zu laufen. Das ist deshalb wesentlich, weil zwischen Zustellung und Rechtskraft des Urteils durchaus so lange Zeiträume liegen können, dass die künftigen Ansprüche in manchen Fällen schon verjährt wären, bevor das Feststellungsurteil rechtskräftig wird.

Praktische Bedeutung hat eine Feststellungsklage etwa bei Unfallfolgen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch bei Vermögensschäden.

Informieren Sie sich ausführlich bei

Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL
Nüziders (Vorarlberg)
Telefon 05552/62101
© 2025 Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel – Alle Rechte vorbehalten
  • Impressum
  • Datenschutz
Postings – unzulässige müssen gelöscht werden! Beispielsweise dann,...Ostern MMXXII: Glückliche Ostern wünscht RA Dr. Dietlind Hügel
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}