29. März 2026vonRA Dr. Dietlind Hügel
Dienstverhältnis ODER Werkvertrag ? – !
In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung qualifizierte der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2022/08/0081) die Mitwirkung aller Schauspieler an einer Filmproduktion als Dienstverhältnis; das Vorliegen von Werkverträgen und damit selbstständiger Tätigkeit wurde abgelehnt:
Ein Werk im Sinn einer in sich geschlossenen Einheit liege nicht vor.
Die Merkmale für ein Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit würden bei der gebotenen Gesamtbetrachtung überwiegen.
Sozialversicherung betrifft in Österreich jeden.
Das geltende Prinzip der Pflichtversicherung eröffnet nur äußerst geringe Spielräume.
Die Auswirkungen der – schlimmstenfalls nachträglichen – Qualifikation als sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis sind gravierend und weitreichend – sowohl für Dienstgeber als auch für Dienstnehmer.
Professionelle Rechtsberatung und -vertretung durch erfahrene Experten mit Praxiskenntnissen schaffen Klarheit 😊
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101




